Liebe Patientinnen und Patienten,
wir möchten Sie darüber informieren, dass auf Grund der neuen bundesweiten Regelungen im Zeitraum vom 1. Oktober 2022 bis 7. April 2023 für Patientinnen und Patienten oder Besuchern in Arztpraxen die FFP2-Maskenpflicht
Gemäß der aktuellen Situation und den Änderungen der neuen Bestimmungen gelten vom 1. Oktober 2022 bis 7. April 2023 in unserer Praxis Kempen Ästhetik folgende Regeln:
Maskenpflicht (FFP2) - Kinder unter sechs Jahren, zudem gehörlose Menschen sowie Menschen mit ärztlicher Befreiungsbescheinigung sind von der Maskenpflicht ausgenommen. Für Kinder von 6-13 Jahren reicht eine medizinische Maske.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihr Vertrauen.
Wir sind für Sie da und freuen uns, Sie in unserer Ästhetik Praxis in Kempen begrüßen zu dürfen!
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